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Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Gästeführungen der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH

 PDF: AGB Gästeführungen (235,61 kB)

Sehr geehrte Gäste,

die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH - nachstehend „TSMH“ abgekürzt - und Ihnen - nachstehend „Gast“ - bzw. dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (nachfolgend einheitlich „Auftraggeber“) der Gästeführung in Bezug auf die Stellung der TSMH, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Gästeführer/der Gästeführerin (nachfolgend einheitlich „Gästeführer“). Diese Bedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer (Stadtführer/Stadtführerin bzw. Reiseleiter/Reiseleiterin) zu Stande kommt. Lesen Sie bitte diese Bedingungen daher vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

 1. Stellung der TSMH und des Gästeführers; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Der Gästeführer erbringt die Gästeführung (Stadtführung und/oder Reiseleitung) als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers als selbstständiger Dienstleister. Die TSMH ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung und dem ausführenden Gästeführer.

1.2. Soweit die TSMH neben der Gästeführung weitere Leistungen vermittelt, gilt: Die TSMH hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TSMH vorliegen.

1.3. Unbeschadet der Verpflichtungen der TSMH als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der TSMH) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist die TSMH im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1. und 1.2. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages über die Gästeführung. Die TSMH haftet daher bei solchen Aufträgen bzw. Führungen nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel im Zusammenhang mit der Führung. Dies gilt nicht, soweit die Gästeführung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder eines sonstigen Angebots ist, bei der die TSMH unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers ist.

1.4. Eine etwaige Haftung der TSMH aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.5. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer bzw. der TSMH als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der TSMH finden in erster Linie die mit der TSMH getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der TSMH in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.

1.6. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer bzw. die Vermittlungstätigkeit der TSMH anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und der TSMH ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers

Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:

2.1. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als "Auftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro), so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der TSMH im Rahmen des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

2.2. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder mittels des Online-Anfrageformulars erfolgen, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch die TSMH als rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig der TSMH den entsprechenden Vermittlungsauftrag.

b) Die TSMH übernimmt mit der Annahme der Vermittlungsanfrage keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko dahingehend, dass tatsächlich ein der Anfrage des Gastes bzw. des Auftraggebers entsprechender Vertrag mit einem Gästeführer vermittelt werden kann.

c) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die schriftlich, per Fax oder E-Mail übermittelte Buchungsbestätigung zustande, welche die TSMH als Vertreter des Gästeführers vornimmt. Der Gast ist gehalten, den Eingang der Buchungsbestätigung entsprechend den Vorgaben und Vermerken in der Buchungsbestätigung zurück zu bestätigen. Handelt es sich bei der Buchung um eine Reiseleitung (Tourbegleitung ganzer oder halber Tag) ist vor Rückbestätigung durch den Gast eine Kontaktaufnahme mit dem Gästeführer zwecks Absprache und Einigung über Ablauf und Programm (siehe unten Ziffer 3.1.) erforderlich.

2.3. Die TSMH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§§ 611 ff. 615 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziffer 6. und 7. dieser Vertragsbedingungen).

3. Leistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Führungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung der TSMH und den ggf. zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Handelt es sich bei der Gästeführung um eine Reiseleitung (Tourbegleitung ganztägig oder halber Tag), so sind Ablauf und Programm zwischen dem Gästeführer und Auftraggeber direkt abzusprechen. Für die Absprache wird aus Beweisgründen die Textform empfohlen.

3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation der TSMH. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

3.3. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der TSMH und den ggf. zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Beherbergungsbetriebe, Reisebüros, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vereinbarten Leistungen, die im Widerspruch zur Buchungsbestätigung und/oder den mit der TSMH und/oder dem Gästeführer ggf. zusätzlich getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die TSMH und den Gästeführer nicht verbindlich.

3.4. Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der TSMH oder dem Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.5. Eine Überschreitung vereinbarter Gruppengrößen (maximale Zahl von Teilnehmern) ist nach Vertragsschluss nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der TSMH als Vertreter des Gästeführers möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich nur dadurch möglich, dass die Führung durch einen weiteren Gästeführer begleitet wird, der zu vergüten ist. Eine nicht angemeldete Überschreitung der Gruppengröße begründet einen Anspruch auf Zusatzvergütung in Höhe der Vergütung für einen weiteren Gästeführer, unabhängig davon, ob ein solcher tatsächlich tätig wird oder der beauftragte Gästeführer die Gruppe trotz Überschreitung der vereinbarten Gruppengröße allein betreut.

3.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

3.8. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt  nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer bzw. der TSMH als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. durch die TSMH als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

4. Preise und Zahlung

4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und ggf. zusätzlich vereinbarte Leistungen ein.

4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

4.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der TSMH gültig.

4.4. Bei zum Führungsbeginn oder zum Führungsende entrichteten Entgelten für die Führungen werden auf Wunsch des Gastes bzw. Auftraggebers vom Gästeführer Quittungen erstellt.

4.5. Eine Rechnungsstellung durch den Gästeführer erfolgt nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung. Hierfür wird ein Bearbeitungsentgelt von 2,50 € pro Gästeführer und Rechnung fällig. Bei Auslandsüberweisungen wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 10,- € pro Gästeführer und Rechnung erhoben.

4.6. Ist der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Gastes bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer bzw. der TSMH kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Gästeführer bzw. die TSMH als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb des vereinbarten Fälligkeitszeitpunktes gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Gästeführung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Gast bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen dem Gästeführer bzw. der TSMH nicht zu, wenn der Gast bzw. Auftraggeber den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

5. Umbuchungen

5.1. Ein Anspruch des Gastes bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, der Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Gastes bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die TSMH ein Umbuchungsentgelt erheben, wenn die Umbuchung früher als 14 Tage vor dem Tag erfolgt, an dem die vertraglichen Leistungen zu erbringen sind bzw. beginnen. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten der TSMH nachzuweisen, dass die ihr durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit dem Gästeführer gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der TSMH zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt zur Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a)  Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht.

b)  Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistung erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast bzw. den Auftraggeber

7.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber kann den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss nur bis zu dem Tag kündigen, der dem Tag vorausgeht, an dem die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen sind bzw. beginnen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

7.2. Bei einer Kündigung durch den Gast bzw. den Auftraggeber, die früher als 14 Tage vor dem Tag erfolgt, an dem die vertraglichen Leistungen zu erbringen sind bzw. beginnen, wird seitens der TSMH bzw. des Gästeführers keine Vergütung und kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Bei einer Kündigung, die später erfolgt, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig. Im Falle der Vermittlung der Gästeführung durch die TSMH wird der Zahlungsanspruch des Gästeführers jedoch auf 50 % des vereinbarten Preises der Leistungen beschränkt. Bei der Festlegung dieses Entschädigungssatzes sind ersparte Aufwendungen des Gästeführers berücksichtigt. Der Gästeführer hat sich jedoch auf diesen Anspruch Vergütungen, die er durch anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt, anrechnen zu lassen, soweit solche anderweitig erlangten Vergütungen 50 % des mit dem Gast bzw. Auftraggeber vereinbarten Preises übersteigen. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Gästeführer bzw. der TSMH nachzuweisen, dass diesen keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.

7.3. Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bzw. des Auftraggebers bei der TSMH zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die TSMH als Vertreter des Gästeführers zu richten.

7.4. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleistungen der TSMH sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.

8.  Haftung des Gästeführers und der TSMH; Versicherungen

8.1. Für die Haftung der TSMH wird auf Ziffer 1.4. und 1.5. dieser Bedingungen verwiesen.

8.2. Die Haftung des Gästeführers ist unbeschränkt,

- soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Gästeführung überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

- soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung des Gästeführers beschränkt auf Schäden, die durch den Gästeführer oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

8.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.

8.4. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

9. Führungszeiten, Pflichten des Gastes bzw. des Auftraggebers

9.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.

9.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 60 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Gästeführers die Regelung in Ziff. 6. dieser Bedingungen entsprechend. Im Falle einer Verspätung kann die Führung nach Vereinbarung zwischen dem Gast und dem Gästeführer entweder verkürzt oder in vereinbartem Umfang mit entsprechender zeitlicher Verschiebung durchgeführt werden. Im Falle einer Verkürzung ist die volle vereinbarte Vergütung zu bezahlen; im Falle einer ungekürzten Durchführung ist die Wartezeit mit 15 € pro angefangene halbe Stunde zu vergüten.

9.3. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebende Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.

10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Gästeführer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber erklären sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Gästeführers bei der Inanspruchnahme von Leistungen (insb. das evtl. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) zu beachten.

10.3. Der Gästeführer behält sich ausdrücklich vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Führung aufgrund behördlicher Auflagen mit der vereinbarten Teilnehmerzahl nicht möglich sein.

11. Gerichtsstand; Information über die Verbraucherstreitbeilegung

11.1. Die TSMH weist im Hinblick auf das Gesetz über die Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die TSMH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine solche nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für die TSMH verpflichtend würde, informiert die TSMH den Gast hierüber in geeigneter Form. Die TSMH weist für alle Dienstleistungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Onlinestreitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/con-sumers/odr hin.

11.2. Für Klagen des Gästeführers bzw. von der TSMH gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. des Auftraggebers maßgeblich.

11.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers bzw. von der TSMH deren Geschäftssitz.

 

© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2020- 2023

Vermittlerin der Gästeführungen ist:

Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH

Großstraße 27

25813 Husum

Telefon +49 4841 8987 - 0

Telefax +49 4841 8987 - 90

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