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Statistische Erhebung

Statistik-Pflicht für Betriebe mit > 10 Betten

Wer eine Beherbergungsstätte oder einen Campingplatz mit zehn oder mehr Betten bzw. Stellplätzen besitzt oder führt, ist per Gesetz verpflichtet, monatlich Auskünfte zu Ankünften und Übernachtungen an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) zu übermitteln. Zusätzlich wird einmal jährlich die Zahl der Gästezimmer erhoben.

Die Ergebnisse der Beherbergungsstatistik dienen als Grundlage für tourismuspolitische Entscheidungen, für infrastrukturelle Planungen und für Maßnahmen der Tourismuswerbung und der Marktforschung.

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Geheimhaltung und dem Zweck der Erhebung sowie Ausfüllhilfe:

Wie erfolgt die Meldung der monatlichen Zahlen?

Die monatlichen Zahlen werden einfach und unkompliziert bis zum 5. des Folgemonats per Online-Meldeverfahren IDEV geliefert.

Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, welche Informationen bei der Online-Meldung abgefragt werden, haben wir Ihnen die entsprechenden Muster-Bögen zusammengestellt:

Bei der Neueröffnung eines Beherbergungsbetriebes wenden Sie sich bitte direkt an das Statistikamt Nord. Dann erhalten Sie einmalig per Post einen Erhebungsbogen, der zur grundsätzlichen Registrierung Ihrer Unterkunft dient. Wenn Sie ihn ausgefüllt zurückschicken, bekommen Sie eine Benutzerkennung und ein Passwort, mit dem Sie sich in das Portal zur Online-Erfassung Ihrer Daten einloggen können.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistikamtes Nord gerne zur Verfügung:

Tel.: 0431 - 6895-9231
E-Mail: TourismusSH@statistik-nord.de

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