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Reisebedingungen für Pauschal-Einzel- und geschlossene Gruppen-Reisen der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH bis 30.06.2018

 Reisebedingungen für Pauschal-Einzel- und geschlossene Gruppen-Reisen bis 30.06.2018 (128,52 kB)

Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH, nachfolgend „TSMH“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Soweit Sie Teilnehmer einer geschlossenen Gruppenreise sind, beachten Sie insbesondere die besonderen Bestimmungen in Ziffer 12.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Für alle Buchungswege gilt: Grundlage des Angebots der TSMH und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2. Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Der Kunde kann sein Interesse an einer Buchung jederzeit mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die TSMH übermitteln. Diese Interessenbekundung ist für den Kunden unverbindlich und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages nach seinen Wünschen.
b) Die TSMH wird dem Kunden auf der Grundlage seiner Interessenbekundung und nach Verfügbarkeit ein Angebot unterbreiten und ihm damit den Abschluss des Reisevertrages anbieten.
c) Der Vertrag kommt für die TSMH und den Kunden rechtsverbindlich zu Stande, wenn der TSMH innerhalb der von ihr im Angebot bezeichneten Frist die vom Kunden unterzeichnete Annahmeerklärung zum Angebot zugeht, soweit die Annahmeerklärung keine Änderungen, Einschränkungen Erweiterungen oder Bedingungen des Kunden enthält.
d) Der Reisevertrag kommt demnach rechtsverbindlich bereits mit dem fristgerechten Eingang einer entsprechenden Annahmeerklärung bei der TSMH zu Stande. Die TSMH wird dem Kunden jedoch den fristgerechten Eingang seiner Annahmeerklärung und das Zustandekommen des Vertrages schriftlich bestätigen. Die Rechtsverbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem Kunden diese schriftliche Bestätigung zugeht.

1.3. Die TSMH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB analog angewendet werden), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 3.) Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Aus der Buchungsbestätigung können sich geringere Anzahlungshöhen und spätere Zeitpunkte für die Restzahlung zu Gunsten des Reisenden/Kunden ergeben.

2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die TSMH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die TSMH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3. zu belasten.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der TSMH unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die TSMH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die TSMH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

3.3. Die TSMH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozen-tualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden und bezogen auf den Tag vor Reiseantritt, den Gesamtreisepreis (ohne eventuelle Prämien für Reiseversicherungen) wie folgt berechnet:
a) Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthäusern, Pensionen/Privatzimmern
• bis zum 30. Tag 10 %
• ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag 15 %
• ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag 25 %
• ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag 40 %
• ab dem 6. Tag bis zum 2. Tag 60 %
• ab dem 1. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 %
b) Bei Unterbringung in Ferienwohnungen und -häusern
• bis zum 45. Tag 15 %
• ab dem 44. Tag 50 %
• ab dem 29. Tag 80 %
c) Bei Reisen ohne Unterkunftsleistungen
• bis zum 28. Tag t 5%
• vom 27. bis 21. Tag 15%
• vom 20. bis 14. Tag 35%
• vom 13. bis 7. Tag 50%
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90%

3.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der TSMH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

3.5. Die TSMH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TSMH nachweist, dass der TSMH wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die TSMH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwai-gen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

3.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

3.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

4. Umbuchungen

4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reiseter-mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die TSMH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 3. € 30,-- pro betroffenen Reisenden.

4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die TSMH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

6.1. Die TSMH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung der TSMH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertrags-widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

6.2. Kündigt die TSMH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden zur Mängelanzeige; Kündigung durch den Reisenden/Kunden

7.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der TSMH oder einem von dieser eingesetzten Reiseleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine Reiseleitung durch die TSMH nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt der TSMH unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Reiseleiter der TSMH, Leistungsträger und deren Mitarbeiter sind nicht befugt und von der TSMH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen die TSMH anzuerkennen.

7.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichti-gem, der TSMH erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TSMH oder, soweit vertraglich geschuldet und von der TSMH eingesetzt, der Reiseleiter, eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der TSMH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung der TSMH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die TSMH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbe-schränkung unberührt.

8.2. Die TSMH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltun-gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise-leistungen der TSMH sind. Die TSMH haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der TSMH ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung der TSMH aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestim-mungen unberührt.

9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Ausschlussfristen; Information über Verbraucherstreitbeilegung

9.1. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/ Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

9.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der TSMH unter der nachfolgend ange-gebenen Anschrift erfolgen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9.3. Die TSMH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeile-gung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die TSMH verpflichtend würde, informiert die TSMH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die TSMH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1. Die TSMH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsab-schluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

10.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor-schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die TSMH nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der TSMH die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die TSMH ausschließlich an deren Sitz verklagen.

11.2. Für Klagen der TSMH gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TSMH vereinbart.

12. Besondere Bestimmungen für Reisen von geschlossenen Gruppen

12.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Reisen geschlossener Gruppen.

12.2. Reisen geschlossener Gruppen sind Reisen, bei denen der Vertrag über die Durchführung der Reise, insbesondere zu den Reiseleistungen, zum Reiseverlauf, zum Reisetermin ausschließlich mit einer Institution, einem Verein, einer Firma, einer Gruppe oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger oder einer Personenmehrheit zustande kommt. Dieser wird nachfolgend als Gruppenauftraggeber bezeichnet und „GA“ abgekürzt. Den GA treffen als selbstständige vertragliche Hauptpflicht die vertraglichen Pflichten aus dem Vertrag mit der TSMH und die Pflichten nach diesen Reisebedingungen. Gruppenverantwortliche(r) – nachfolgend „GV“ abgekürzt - sind der oder die vom GA eingesetz-te/n Person(en), welche im Auftrag des GA die Vertragsverhandlungen und/oder die Buchungsab-wicklung mit der TSMH vornehmen und/oder die Reise im Auftrag des GA begleiten.

12.3. Die Reiseteilnehmer haben bei geschlossenen Gruppen die Stellung eines Begünstigten nach den gesetzlichen Bestimmungen eines Vertrages zu Gunsten Dritter.

12.4. Für den Abschluss des Reisevertrages mit dem GA gilt, insoweit abweichend von den vorste-henden Regelungen in Ziff. 1:
a) Anfragen, die, insbesondere mit dem dafür vorgesehenen Onlineanfrageformular, seitens des GA oder GV an die TSMH gerichtet werden, sind für den GA bzw. den GV unverbindlich.
b) Angebote, welche die TSMH, insbesondere als Reaktion auf eine entsprechende Anfrage unter-breitet, sind Auskünfte über die Verfügbarkeit und die Preise der gewünschten Leistungen und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot der TSMH an den GA auf Abschluss eines Reisevertrages dar.
c) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der GA der TSMH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der GA 10 Tage gebunden.
d) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular der TSMH erfolgen.
e) Buchungsgrundlage sind die mit dem GA vereinbarte Reiseausschreibung nach Maßgabe sämtlicher, dem GA in der Reiseausschreibung oder ergänzend dazu mitgeteilten und zum Zeitpunkt seiner Buchungen vorliegenden ergänzenden Informationen und Hinweise und diese Reisebedingungen.
f) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim GA zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Es besteht keine Verpflichtung eine schriftliche Buchungsbestätigung zu übermitteln, wenn die Buchung durch den GA weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

12.5. Für die Zahlungen des GA, soweit die Abwicklung der Zahlung über diesen vereinbart ist bzw. bei direkter Zahlung durch die Teilnehmer der Gruppenreise gelten die vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 2 nach Maßgabe folgender besonderer Regelungen entsprechend:
a) Der GA und der GV sind nicht berechtigt und von der TSMH nicht bevollmächtigt, von den Teilnehmern der Gruppenreise Anzahlungen und Restzahlungen ohne vorherige Übergabe des Siche-rungsscheins an den Teilnehmer oder den GA zu fordern oder anzunehmen. Sie sind gleichfalls nicht berechtigt und bevollmächtigt, höhere Anzahlungen oder frühere Restzahlungen an sich selbst oder die TSMH zu verlangen als mit dieser vereinbart.
b) Soweit sich der GA gegenüber der TSMH selbstständig zur Zahlung verpflichtet hat, stehen dieser die Rechte aus Ziff. 2.3 auch gegenüber dem GA zu.

12.6. Dem GA stehen unbeschadet der gesetzlichen Rechte zur Kündigung und zum Rücktritt vom Reisevertrag keine kostenlosen Widerrufs- oder Rücktrittsrechte oder Rechte auf Reduzierung von Kontingenten und verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahlen zu, soweit etwas anderes im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12.7. Die vorstehend geregelten Pflichten zur Mängelrüge, zu den Obliegenheiten als Voraussetzung für eine Kündigung des Reisevertrages und zur Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist treffen den GA als selbstständige gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen.

12.8. Eine Mängelrüge durch den Teilnehmer der Gruppenreise sowie Kündigungserklärungen können nicht gegenüber dem GA oder GV sondern nur gegenüber der von der TSMH angegebenen Stelle erfolgen. Ansprüche nach Reiseende können fristwahrend nur gegenüber der TSMH geltend gemacht werden.

12.9. Dem GA stehen, gegebenenfalls neben dem Reiseteilnehmer selbst, die Rechte bezüglich Rücktritt, Kündigung des Reisevertrages und Stellung von Ersatzteilnehmer entsprechend den vorstehenden Bestimmungen und die gesetzlichen Regelungen als eigene Rechte zu.

12.10. Die TSMH haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis der TSMH – vom GA oder vom GV zusätzlich zu den Leistungen der TSMH angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Reiseteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:
a) Vom GA oder vom GV organisierte An- und Abreisen.
b) Nicht im Leistungsumfang der TSMH enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.
c) von der TSMH auf Wunsch des GA oder des GV vermittelte Gästeführer.

12.11. Die TSMH haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des GA, des GV oder des von der TSMH lediglich vermittelten Gästeführers vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für mit der TSMH nicht abgestimmte
a) Änderungen der vertraglichen Leistungen,
b) Weisungen an örtliche Gästeführer,
c) Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern,
d) Auskünften und Zusicherungen gegenüber dem TN.

12.12. Soweit für die Haftung der TSMH gegenüber dem GA an den Reisepreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem GA bzw. dem GV und der TSMH vereinbarte Reisepreis maßgeb-lich, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jedweder Art, welche vom GA und/oder dem GV gegenüber der/dem Reiseteilnehmer erhoben werden.

13. Gültigkeit dieser Reisebedingungen
Diese Reisebedingungen gelten bei Vertragsschluss vor dem 01.07.2018. Für alle Reiseverträge, die nach dem 30.06.2018 geschlossen werden, legt die TSMH neue Reisebedingungen nach dem neuen EU-Pauschalreisegesetz zugrunde (sofern diese wirksam einbezogen werden), die dem Kunden rechtzeitig vor Buchung übermittelt werden; die Regelungen zur Anzahlung, Restzahlung und Stornokosten gem. Ziffern 2. und 3. gelten über den 30.06.2018 hinaus entsprechend mit der Maßgabe, dass die Verweise auf das BGB auf die der ab 1.7.2018 geltenden Fassung anzupassen sind.

© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte,
Stuttgart | München, 2004 – 2018
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Reiseveranstalter ist:
Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH
Registergericht: Amtsgericht Flensburg; Registernummer: HRB 1524 HU
Geschäftsführerin: Frau Jutta Albert
Großstraße 27
25813 Husum
Telefon 04841 8987-0
Telefax 04841 8987-90
info@husum-tourismus.de

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