Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen enthalten wichtige Informationen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (TSMH)
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Soweit Ihre Buchung über Kur- und Verkehrsämter, ein Informations- oder Buchungssystem oder eine andere Tourismusstelle – nachstehend „Vermittlungsstelle“ genannt – erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend “BHB” abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem BHB oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, soweit diese dem Gast vorliegen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.
4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises zu leisten und zwar ausschließlich an den BHB nicht an die Vermittlungsstelle.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
4.3 Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
4.4 Die gesamte Restzahlung einschließlich Neben- und Verbrauchskosten ist am Tag der Abreise an den BHB zu bezahlen.
4.5 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und dem Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen.
5.3 Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Buchung (z.B. Familienzimmer, Nichtraucherzimmer, Mindestbelegungszeiten) zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB wie folgt angesetzt werden können:
Bei Übernachtung 10%
Bei Übernachtung mit Frühstück 20%
Bei Halbpension 30%
Bei Vollpension 40%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.6 Bei Buchungen über ein Reisebüro ist das Reisebüro berechtigt, anfallende Stornokosten bis zur Höhe einer an das Reisebüro geleisteten Zahlung unmittelbar selbst und in eigenem Namen geltend zu machen und mit der geleisteten Anzahlung zu verrechnen. Eine solche Zahlung an das Reisebüro wird auf einen etwaigen weitergehenden Stornokostenanspruch des BHB angerechnet.
5.7 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5.8 Alternative 1: Buchungen über das System/die Vermittlungsstelle
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an die Vermittlungsstelle, nicht an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Alternative 2: Buchungen direkt beim BHB
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb, nicht an örtliche Tourismusstellen, Reisebüros oder sonstige Stellen zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle
7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.4 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
8. An- und Abreisezeiten
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1 Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
9.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des BHB.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen und Reiseleitungen
1. Die Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (nachfolgend “TSMH” genannt) vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Stadtführungen und Reiseleitungen mit fachkundigen Stadtführern/innen. Vertragspartner dieser Führungen sind der Besteller und der/die Stadtführer/in. Alle rechtlichen Beziehungen regeln sich zwischen diesen Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten.
2. Die meisten Sehenswürdigkeiten der Stadt Husum liegen in der Altstadt und teilweise im Fußgängerzonenbereich. Deshalb werden die Stadtführungen in der Regel zu Fuß durchgeführt. Eine Stadtrundfahrt mit Bussen ist in Teilen der Stadt und nach vorheriger Absprache mit dem Stadtführer/der Stadtführerin möglich.
Für Stadtführungen beträgt die Gruppengröße maximal 25 Personen. Bei größeren Gruppen sind entsprechend weitere Stadtführer/innen hinzuzuziehen. Bei nichtgemeldeter Überschreitung der maximalen Gruppengröße werden entsprechend weitere volle Stadtführerhonorare fällig, auch wenn keine weiteren Stadtführer/innen kurzfristig vermittelt werden können.
3. Um eine gute Betreuung und eine reibungslose Abwicklung der Vermittlung garantieren zu können, ist es erforderlich, die Führung spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin schriftlich bei der TSMH zu bestellen. Der Besteller erhält eine schriftliche Bestätigung.
4. Das Stadtführungs- bzw. Reiseleitungshonorar ist grundsätzlich im Vorfeld der Stadtführung/Reiseleitung in bar an den Stadtführer/die Stadtführerin direkt zu bezahlen. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Rechnungsstellung möglich. Für diese zusätzliche Leistung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2,50 pro Stadtführer/in, zuzüglich EUR 10,00 pro Stadtführer/in bei Auslandsüberweisungen erhoben.
5. Eine Stornierung der Führung kann nur bis zu dem Tage erfolgen, der dem Tag vorausgeht, an welchem die vereinbarten Leistungen zu erbringen sind. Sie hat stets schriftlich an die TSMH zu erfolgen. Liegt zwischen dem Eingang der Nachricht und dem vereinbarten Termin ein Zeitraum von mehr als zehn Tagen, ist kein Entgelt zu zahlen. Erfolgt die Stornierung später, fällt ein Stornoentgelt von 50% des vereinbarten Leistungspreises an.
Für Umbuchungen einer verbindlich bestätigten Führung wird eine Unkostenpauschale von EUR 10,00 pro vermitteltem Stadtführer/vermittelter Stadtführerin erhoben.
6. Bei Verspätung des Bestellers hält der Stadtführer/die Stadtführerin, soweit nicht anders vereinbart, eine Wartezeit von einer Stunde ab dem vereinbarten Führungsbeginn ein. Nach erfolglos verstrichener Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet damit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Bei verspätetem Eintreffen des Bestellers muss zwischen diesem und dem Stadtführer/der Stadtführerin vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Stadtführer/ die Stadtführerin keiner anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall ist jede angefangene Stunde Wartezeit des Stadtführers/der Stadtführerin mit EUR 15,00 zu vergüten. Dies gilt nicht, soweit die Wartezeit weniger als 30 Minuten beträgt.
7. Die TSMH haftet lediglich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung soweit ihr eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Der Stadtführer/die Stadtführerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln; dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Der Besteller der Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
9. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des geschlossenen Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die übrigen Bestimmungen bleiben vielmehr wirksam.
Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH, Norderstraße 15, 25813 Husum
Reisebedingungen für Pauschalangebote der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (TSMH)
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „der Kunde“ - mit der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH, nachstehend „TSMH“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der TSMH. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1. Vertragsschluss
1.1. Der Kunde kann sein Interesse an einer Buchung mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet an die TSMH übermitteln.
1.2. Diese Interessenbekundung stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Vielmehr übermittelt die TSMH entsprechend den Angaben des Kunden an diesen ein verbindliches Angebot und bietet ihm damit den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.3. Grundlage dieses Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden vorliegen.
1.4. Der Reisevertrag kommt zu Stande, in dem der Kunde das ihm von der TSMH unterbreitete Angebot in der im Angebot festgelegten Form ohne Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annimmt, wobei für die rechtzeitige Annahme deren Zugang bei der TSMH maßgeblich ist.
1.5. Die TSMH bestätigt dem Kunden den Eingang seiner Annahmeerklärung. Der Reisevertrag wird jedoch unabhängig von dieser Eingangsbestätigung durch Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei der TSMH rechtsverbindlich.
1.6. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Leistungen, Leistungsänderungen
2.1. Die von der TSMH geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der TSMH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmerklärung des Kunden bei der TSMH) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10% des Reisepreises.
3.2. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3. Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins
a) falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € pro Person nicht übersteigt,
b) falls vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist.
3.4. Ist die TSMH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist TSMH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TSMH.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen der TSMH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der TSMH wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels / Gasthäusern /Pensionen / Privat-zimmern:
a) Bis 30 Tage vor Reiseantritt 5% (mind. 20,- Euro pro Person),
b) ab 29. Tag bis 22. Tag 10% (mind. 30,- Euro pro Person),
c) ab 21. Tag bis 7. Tag 25% (mind. 30,- Euro pro Person),
d) ab 14. Tag bis 7. Tag 40%,
e) ab 6. Tag bis 2 Tag 60%, ab einem Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.
Bei Ferienwohnungen und - häusern:
a) Bis 45 Tage vor Mietbeginn 15%,
b) ab 44. Tag bis 30- Tag 50%,
c) ab 29. Tag 80%.
4.3. Bei enthaltenen oder zusätzlich gebuchten Eintrittskarten wird bei Umbuchung oder Rücktritt neben den ausgewiesenen Umbuchungs- bzw. Stornogebühren immer der volle Kartenpreis zusätzlich berechnet.
4.4. Am Tage der Buchung sind Stornierungen bis 18 Uhr kostenfrei.
4.5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.6. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der TSMH nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.7. Die TSMH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TSMH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die TSMH einen solchen Anspruch geltend, so ist die TSMH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.8. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TSMH, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.9. Für Rücktritt und Umbuchung gilt, dass bei gebuchten Eintrittskarten Kosten die durch die Rückgabe oder die Änderung entstehen neben dem Umbuchungsentgelt bzw. der Rücktritts Entschädigung gesondert zu bezahlen sind, soweit es der TSMH nicht gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.
5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der TSMH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der TSMH erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TSMH bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der TSMH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
6. Besondere Obliegenheiten des Kunden/Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten
6.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.
6.2. Die TSMH schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen
6.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die TSMH nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.
7. Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung der TSMH, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die TSMH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2. Die TSMH haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TSMH sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
7.3. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TSMH sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale lediglich nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet die TSMH nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die TSMH nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
8. Rücktritt der TSMH
8.1. Die TSMH kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
8.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
8.3. Die TSMH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
8.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die TSMH verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.
8.5. Im Falle des Rücktritts erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
9.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der TSMH zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
9.2. Die TSMH wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die TSMH zurückerstattet worden sind.
10. Verjährung
10.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der TSMH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der TSMH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der TSMH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der TSMH beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
10.4. Schweben zwischen dem Kunden und der TSMH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die TSMH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem TSMH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Der Kunde kann die nur an dessen Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen der TSMH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TSMHvereinbart. 11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und derTSMH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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Reiseveranstalter ist: TSMH
Geschäftsführer: Jutta Albert
Telefon: 0 48 41-8 98 70
Telefax: 0 48 41 – 89 87 90
E-Mail: info@husum-tourismus.de
Reisebedingungen für Gruppen der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (TSMH)
Sehr geehrter Gast,
bitte lesen Sie die nachstehenden Reisebedingungen aufmerksam durch. Diese Reisebedingungen regeln, ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften, die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (nachstehend „TSMH“ genannt). Bei Buchung einer Gruppenreise werden diese Reisebedingungen Bestandteil des zwischen Ihnen und der TSMH geschlossenen Reisevertrages. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen, die die TSMH lediglich im Namen und auf Rechnung Dritter vermittelt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung, die der Schriftform bedarf, bieten Sie der TSMH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen einzustehen hat, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 An die Reiseanmeldung sind Sie 10 Tage gebunden. Mit der Annahme durch die TSMH innerhalb dieser Bindefrist kommt ein Reisevertrag zustande. Über die Annahme werden Sie durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung informiert.
1.3 Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot der TSMH vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Zustimmung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklären.
1.4 Erhalten Sie von der TSMH aufgrund Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anfrage hin ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages, kommt der Reisevertrag durch Ihre schriftliche Annahme des Angebotes innerhalb der im Angebot genannten Optionsfrist zustande.
2. Zahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise erfolgen im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines. Den Sicherungsschein erhalten Sie aufgedruckt oder angeheftet an die Buchungsbestätigung/Rechnung. Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht, soweit die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis pro Person € 75,- nicht übersteigt.
2.2 Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesen und 2 Wochen vor Reiseantritt fällig.
2.3 Nachdem die Zahlung des Gesamtreisepreises festgestellt werden konnte, werden Ihnen die Reiseunterlagen (falls vorgesehen) unverzüglich zugesandt.
2.4 Bei Vertragsabschluss kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis nach Übermittlung des Sicherungsscheins, soweit vorgeschrieben, sofort fällig. Die TSMH ist zur sofortigen Zusendung der Reiseunterlagen (falls vorgesehen) - nach Zahlungseingang - verpflichtet.
2.5 Sollten Sie bis 5 Tage vor Reiseantritt keinen Eingang für die Reise vorgesehener Reisedokumente feststellen können, benachrichtigen Sie die TSMH bitte umgehend. Die TSMH wird Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente in diesem Fall umgehend zusenden.
2.6 Erfolgen Anzahlungen und/oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vorstehend vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten, so kann die TSMH nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 6 dieser Bedingungen berechnen.
3. Leistungen und Preise
Für den Leistungsumfang maßgeblich sind die Leistungsbeschreibungen des jeweils gültigen Gruppenkataloges und die Angaben in der Reservierungsbestätigung/Rechnung. Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung seitens der TSMH.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der TSMH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reisleistung hat die TSMH Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
4.3 Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die TSMH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten.
4.4 Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt.
5. Rücktritt des Kunden
5.1 Sie haben jederzeit die Möglichkeit von der Reise zurückzutreten. Bei Rücktritt sind Sie jedoch verpflichtet, folgende Entschädigung, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt sind, an die TSMH zu zahlen: bis zum 28. Tag vor Ankunft 5% des Gesamtreisepreises
vom 27. bis 21. Tag vor Ankunft 15% des Gesamtreisepreises
vom 20. bis 14. Tag vor Ankunft 35% des Gesamtreisepreises
vom 13. bis 7. Tag vor Ankunft 50% des Gesamtreisepreises
ab dem 6. Tag vor Ankunft 90% des Gesamtreisepreises
5.2 Maßgeblich für den Verlauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TSMH.
5.3 Es bleibt ihnen vorbehalten, der TSMH nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die nach vorstehender Regelung berechnete Pauschale. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
5.4 Die TSMH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TSMH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die TSMH einen solchen Anspruch geltend, so ist die TSMH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Die TSMH empfiehlt ausdrücklich, eine Reise-Rücktrittskosten/-Abbruch Versicherung abzuschließen.
6. Rücktritt und Kündigung durch die TSMH
6.1 Die TSMH kann, wenn im Gruppenkatalog, bzw. der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise deutlich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
6.2 Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
6.3 Die TSMH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
6.4 Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 6.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die TSMH verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären. Im Falle des Rücktritts erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6.5 Im Falle einer Absage kann der Kunde die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen, soweit die TSMH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
6.5 Die TSMH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die TSMH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
7. Umbuchungen und Ersatz
Änderungen von Reisebeginn, Reiseende, Reisedauer, Unterbringungsart oder Verpflegungsart (Umbuchung), die von Ihnen nach Vertragsschluss erfolgen, kann die TSMH jeweils bis zum Zeitpunkt der ersten Staffel der vorstehend angegebenen Stornopauschalen eine Kostenpauschale von € 15,- pro Person erheben. Umbuchungswünsche, die später eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt Ihrerseits vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes, Ausschlussfrist, Verjährung
8.1 Der Reisegast ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der TSMH oder ihren Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. Die Mängelrüge hat gegenüber der TSMH oder ihren Beauftragten zu erfolgen. Eine Mängelrüge gegenüber dem Leistungsträger (z.B. Transportunternehmen, Unterkunftsbetrieb) ist nicht ausreichend. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
8.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist.
8.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisegast innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der TSMH geltend zu machen, wobei dies nur unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen kann. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
8.4 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der TSMH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TSMH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TSMH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TSMH beruhen.
8.5 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
8.6 Die Verjährung nach Ziffer 8.4 und 8.5 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
8.7 Schweben zwischen dem Kunden und der TSMH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die TSMH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Haftung der TSMH
9.1 Die vertragliche Haftung der TSMH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,oder
b) soweit die TSMH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Die TSMH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der TSMH sind. Die TSMH haftet jedoch
a) soweit vereinbart für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
10. Gerichtsstandsvereinbarung
Für Klagen der TSMH gegen Kunden die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TSMH vereinbart.
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Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH, Norderstraße 15, 25813 Husum
Vermittlungsbedingungen für Unterkunftsleistungen für Gruppen (ab 11 Personen) der Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (TSMH)
Sehr geehrter Gast,
die Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (nachfolgend „TSMH" genannt) vermittelt Unterkunftsleistungen für Gruppen (ab 11 Personen)*. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Leistungsträger. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Leistungsträger (nachfolgend "LT" abgekürzt) und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der TSMH
1.1 Aufgrund Ihrer schriftlichen oder telefonischen Antrage hin erhalten Sie von der TSMH ein Angebot über die Vermittlung von Unterkunftsleistungen. An das Vermittlungsangebot ist die TSMH bis zur im Angebot genannten Optionsfrist gebunden.
1.2 Mit der Annahme des Angebotes innerhalb der Optionsfrist kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem LT zustande. Eine Rückbestätigung der von Ihnen gebuchten Leistungen erfolgt direkt vom LT.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den Buchenden (z.B. Reisebüro, Reiseveranstalter, Omnibusunternehmen, Verein, private Person) auch für alle die Buchung umfassenden Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, soweit er hierzu eine ausdrückliche und gesonderte Verpflichtung übernommen hat.
1.4 Die TSMH hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leistung. Dies gilt insbesondere auch bei der Vermittlung mehrerer Leistungen, soweit sich nicht nach den Grundsätzen des § 651 a. 2 BGB etwas anderes ergibt.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die die Gruppe zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der TSMH möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den LT und der Gruppe rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat die Gruppe bis zum vereinbarten Zeitpunkt der TSMH Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der TSMH Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vermittlungsangebot der TSMH sowie der Buchungsbestätigung des LT nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist.
4. Bezahlung
4.1 Die Bezahlung richtet sich nach den im Vermittlungsangebot der TSMH angegebenen Bedingungen des LT, welche die Gruppe mit der Buchungsbestätigung akzeptiert.
4.2 Sämtliche Zahlungen erfolgen durch die Gruppe direkt an den LT.
5. Umbuchungen
5.1 Für Umbuchungen, d.h. Änderung von Gästenamen und Buchung zusätzlicher Leistungen wird vom LT keine Gebühr erhoben. Für die Änderung von Ankunfts-/Abreisetermine für gleich bleibende und verlängerte Aufenthaltsdauer wird vom LT keine Gebühr erhoben, soweit dies im Rahmen der vereinbarten kostenfreien Stornierungsfrist vorgenommen wird.
5.2 Im Falle von Umbuchungen wendet sich die Gruppe direkt an den LT.
6. Stornierung und Nichtanreise
6.1 Stornierungen sind im Rahmen der im Vermittlungsangebot angegebenen Bedingungen des LT möglich Mit den Stornierungsbedingungen erklärt sich die Gruppe aufgrund der Buchungsbestätigung einverstanden.
6.2 Im Falle einer Stornierung wendet sich die Gruppe direkt an den LT.
6.3 Der Gruppe bleibt es vorbehalten, dem LT nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist die Gruppe nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet
6.4 Bei Nichtanreise gelten die Bestimmungen für Stornierungen (Ziffer 6 1)
6.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
7. Obliegenheiten der Gruppe
7.1 Die Gruppe ist verpflichtet, dem LT Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
7.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den LT, nicht an die TSMH zu richten.
7.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung der Gruppe ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der LT nicht innerhalb einer ihm von der Gruppe gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
7.4 Ansprüche der Gruppe entfallen nur dann nicht, wenn die der Gruppe obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden der Gruppe unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom LT verweigert wird.
7.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem LT vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des LT zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen
7.6 Die Gruppe ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihr Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
7.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet
.
8. Haftung des LT und der TSMH
8.1 Die vertragliche Haftung des LT für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden der Gruppe vom LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen der Gruppe entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des LT für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701
ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt
8.3 Der LT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B Schiffsausflüge, Theaterbesuche, Museen und Ausstellungen, usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8.4 Die TSMH haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT
9. An- und Abreisezeiten
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft bis 18.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung, sonstige Leistungen bis zum vereinbarten Zeitpunkt.
9.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist die Gruppe verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung sofort, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.
10. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen der Gruppe
10.1 Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich die Gruppe zunächst an den jeweiligen LT wenden (siehe auch Ziffer 7). Wird der Beschwerde nicht abgeholfen,so soll die Gruppe die TSMH verständigen, die sich um Abhilfe bemühen wird.
10.2 Ansprüchen gegen den LT und die TSMH, ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, verjähren in einem Jahr ab dem Leistungs- bzw. Belegungsende. Schweben zwischen dem LT oder der TSMH und der Gruppe Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der LT bzw. die TSMH oder die Gruppe die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Der Buchende kann den LT nur an dessen Sitz verklagen.
11.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der TSMH bzw. dem LT und dem Buchenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3 Für Klagen der LT, die nicht Beherbergungsbetriebe sind, und Klagen der
TSMH selbst gegen den Buchenden, ist der Wohnsitz des Buchenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz des LT bzw der TSMH maßgebend
* bis 10 Personen gelten die Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen.
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Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH, Norderstraße 15, 25813 Husum
Geschäftsbedingungen für die Überlassung touristischer Leistungen an Wiederverkäufer, Gruppen und Institutionen
1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien
1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber juristischer Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, insbesondere Kaufleuten und gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.2. Diese Bedingungen gelten auch für private Gruppen und Institutionen die nicht Unternehmer i.S. des § 14 BGB sind, jedoch selbst gegenüber ihren Teilnehmern als verantwortlicher Reiseveranstalter auftreten wollen. Dies gilt nicht, für Bestimmungen, bei denen dies entsprechend gekennzeichnet ist.
1.3. Der Auftraggeber, nachstehend „AG“ abgekürzt, möchte im Rahmen seiner Tätigkeit Leistungen von Beherbergungsbetrieben, Restaurationsbetrieben, Gästeführern oder den Anbietern sonstiger inlandstouristischer Leistungen oder „Pakete“ solcher Leistungen entweder einzeln vermarkten oder als verantwortlicher Pauschalreiseveranstalter gemäß den §§ 651 a ff. BGB eine Pauschalreise durchführen oder in anderer Weise touristische Leistungen Endverbrauchern gegenüber erbringen.
1.4. Er beauftragt zu dem in Ziff. 1.3 aufgeführten Zweck zu den nachfolgenden Vertragsbedingungen die Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH – nachstehend „TSMH“ mit der Verschaffung der entsprechenden touristischen Leistungen als eigene Leistungen der TSMH.
1.5. Die TSMH ist Vertragspartner des AG bezüglich der zu erbringenden Leistungen im Sinne eines Werkverschaffungsvertrags. Vertragliche Beziehungen zu den einzelnen Leistungsträgern werden nicht begründet.
1.6. Soweit Gegenstand der Leistungen der TSMH eine Gesamtheit touristischer Leistungen ist, welche rechtlich als Pauschalreise anzusehen sind, ist die TSMH im Verhältnis zum AG nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie ist ebenfalls nicht Reiseveranstalter im Verhältnis zu den Teilnehmern des AG. Die Haftung und Gewährleistung der TSMH gegenüber dem AG für die vereinbarten Leistungen bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen
2.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem AG und der TSMH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Es finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, die vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB Anwendung.
2.2. Der Vertrag kommt aufgrund einer ausschließlich schriftlich möglichen Buchung des AG durch die schriftliche Bestätigung der TSMH an den AG zustande. Unterbreitet die TSMH dem AG ein Angebot, so kommt der Vertrag zu Stande, sobald und soweit der AG das Angebot innerhalb der Angebotsfrist ohne Erweiterung oder Einschränkungen annimmt.
2.3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen bei AGn, die Unternehmer i.S. des § 14 BGB sind, zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche seitens der TSMH durch einseitige, ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen gewahrt werden kann.
2.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten bei AGn, die Unternehmer i.S. des § 14 BGB sind, auch für alle künftigen der TSMH durch den AG erteilten Aufträge und zwar auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich neu vereinbart werden.
2.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG haben keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom AG im Rahmen der Korrespondenz mit der TSMH vorgelegt oder in Bezug genommen werden und auch dann nicht, wenn Ihnen die TSMH nicht allgemein oder im Einzelfall widerspricht.
3. Leistungen
3.1. Die von der TSMH zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Verschaffung touristischer Leistungen, welche vom AG zur Konstruktion einer von ihm geplanten Pauschalreise oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
3.2. Von der Leistungspflicht der TSMH nicht umfasst ist eine rechtliche Beratung des AG bezüglich der Gestaltung seiner Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung gegenüber seinen Teilnehmern, der Gestaltung seiner Reiseausschreibung oder in sonstiger rechtlicher oder versicherungsmäßiger Hinsicht.
3.3. Ortsprospekte und Prospekte der Leistungsträger sind für den Umfang der vertraglichen Leistungspflicht des Leistungsträgers nur dann maßgeblich, wenn deren Inhalt konkret und durch ausdrückliche Vereinbarung zum Inhalt der Leistungspflicht des Leistungsträgers gemacht wurde.
4. Anzahlung, Restzahlung, Aufwendungsersatzanspruch der TSMH
4.1. Mit Vertragsschluss ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anzahlung zum angegebenen Zeitpunkt ohne weitere Aufforderung zahlungsfällig.
4.2. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Falls dort nichts konkret vereinbart wurde, spätestens gegen Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungsbeginn rein netto.
4.3. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der TSMH und dem AG, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.4. Soweit die TSMH zur Verschaffung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des AG gegeben ist, besteht bei vereinbarter Vorauskasse ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch des AG bzw. seiner Teilnehmer auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4.5. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen ausschließlich in Euro durch Überweisung zu leisten.
5. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1. Nehmen der AG, bzw. seine Teilnehmer vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf einem von der TSMH oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Mangel oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, welche die TSMH zu vertreten hat.
5.2. Von der TSMH in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen und die eventuelle anderweitige Verwendung der Leistungen durch die TSMH abgesetzt. Die TSMH wird sich in diesem Zusammenhang um Rückerstattung durch die Leistungsträger bemühen. Sie ist aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern gerichtlich durchzusetzen. Die TSMH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche an den AG abzutreten.
5.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, schriftlich vereinbarte Storno-(Rücktritts‑)regelungen unberührt.
6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
6.1. Ein Rücktritt von dem mit der TSMH abgeschlossenen Vertrag ist, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, grundsätzlich ausgeschlossen.
6.2. Insbesondere ausgeschlossen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Teilrücktritte oder Teilkündigungen einzelner Leistungen sowie Rücktritte nach Handelsbrauch. Insbesondere bei Beherbergungsleistungen wird ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht kraft Handelsbrauch ausdrücklich ausgeschlossen.
6.3. Der AG bleibt daher, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur vollen Bezahlung verpflichtet. Die TSMH hat sich lediglich ersparte Aufwendungen, bzw. eine anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung anrechnen zu lassen. Die Regelung in Ziffer 5.2 S. 2 und S. 3 gilt für diesen Fall entsprechend.
6.4. Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung durch den AG nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von Seiten der TSMH oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig.
6.5. Die TSMH ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen:
a) Wenn die Leistungserbringung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird.
b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den AG oder seiner Teilnehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die Belange der TSMH oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei der TSMH eingehen, obwohl die TSMH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist.
6.6. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen besteht für den AG bei Mehrtagestouren und Tagestouren ein – bei AG die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, ausschließlich schriftlich auszuübendes - Rücktrittsrecht zu folgenden pauschalen Entschädigungssätzen, bezogen jeweils auf den Gesamtpreis und auf den vertraglich vereinbarten Tag des Beginns der Tour:
a) bis zum 28. Tag vor Ankunft 5% des Gesamtreisepreises
b) vom 27. bis 21. Tag vor Ankunft 15% des Gesamtreisepreises
c) vom 20. bis 14. Tag vor Ankunft 35% des Gesamtreisepreises
d) vom 13. bis 7. Tag vor Ankunft 50% des Gesamtreisepreises
e) ab dem 6. Tag vor Ankunft oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtreisepreises
6.7. Dem AG bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der TSMH nachzuweisen, dass dieser keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehend vereinbarten Pauschalen entstanden sind. Der TSMH bleibt es vorbehalten, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, welche in diesem Fall dem AG zu beziffern und zu belegen ist.
7. Pflichten des AG
7.1. Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung ist der AG verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber der TSMH anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelrüge, die ausschließlich gegenüber dem Leistungsträger/Erfüllungsgehilfen der TSMH erfolgt, ist nicht ausreichend.
7.2. Gewährleistungsrechte des AG bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird, die Behebung objektiv (gegebenenfalls auch durch gleichwertigen Ersatz) nicht möglich ist oder von der TSMH verweigert wird.
7.3. Dem AG ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen namens der TSMH oder dem Leistungsträger gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben, insbesondere die TSMH oder den Leistungsträger als Vertragspartner und/oder Reiseveranstalter des Teilnehmers zu bezeichnen.
7.4. Dem AG ist bekannt, dass die von der TSMH zu verschaffenden Leistungen allein oder zusammen mit weiteren, vom AG organisierten, touristischen Leistungen im Regelfall dazu führt, dass der AG gegenüber dem Teilnehmer zum Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a-m Bürgerliches Gesetzbuch wird und seinen Teilnehmern gegenüber nach diesen Vorschriften haftet.
7.5. Der AG wird für diesen Fall auf die Notwendigkeit einer Personen‑ und Sachschaden‑Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter hingewiesen, ebenso auf die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Kundengeldabsicherung (§ 651 k BGB, § 147 b Gewerbeordnung) und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Er versichert, sich über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit einschlägig, zu beachten.
8. Verjährung, Haftung
8.1. Ansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der TSMH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TSMH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TSMH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TSMH beruhen.
8.2. Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
8.3. Die Verjährung nach Ziffer 8.1 und 8.2 beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der AG von der TSMH als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
8.4. Schweben zwischen dem AG und der TSMH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der AG oder die TSMH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8.5 Die vertragliche Haftung der TSMH, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist, unbeschadet anderweitiger, gesetzlich zwingender Haftungsregelungen, auf den dreifachen Preis der zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit
a) ein Schaden des AG oder seiner Teilnehmer von der TSMH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) die TSMH für einen dem AG entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gerichtsstand
9.1. Für Vertragspartner i.S. von Ziff. 1.1 dieser Bedingungen und AG, welche keinen Wohn‑ oder Geschäftssitz im Inland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der TSMH gegen den AG der Sitz der TSMH vereinbart.
9.2. Klagen gegen die TSMH können nur an deren Sitz erhoben werden.
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© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt: RA Noll, Stuttgart, 2007-2009
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